Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Das Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Universität zu Köln besetzt seit dem 01.12.2023 Judith Arnau.

Die Einrichtung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten an der Universität zu Köln erfolgte am 08. Mai 1991. Die Arbeitsgrundlagen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten bilden das Landesgleichstellungsgesetz LGG NRW und das Hochschulgesetz HG NRW. Ihre Wahl und die ihrer Stellvertreterinnen erfolgt gemäß Grundordnung der Universität zu Köln durch die geschlechter- und statusgruppenparitätisch besetzte Gleichstellungskommission mit anschließender Bestellung durch den Rektor. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Sie ist für ihre Tätigkeit in Gänze freigestellt, dienstweisungsfrei und nimmt ihre Aufgabe als Angehörige der Verwaltung der Dienststelle wahr.

Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Dienststelle in Belangen des Gender Mainstreaming und wirkt an der Ausführung des LGG und HG NRW mit. Daneben besteht ein umfassender Beratungsauftrag zugunsten aller Angehörigen und Mitglieder der Universität zum Thema Gleichstellung der Geschlechter. Sie ist in alle Personalmaßnahmen einzubinden und überwacht die Chancengerechtigkeit. Sie kann für die Ausführung ihrer Aufgabe mit Antrags- und Rederecht an allen Gremiensitzungen teilhaben und wirkt an der Aufstellung von Gleichstellungsplänen mit.
Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt verstärkt die Belange der weiblichen Angehörigen wahr. Daneben stehen die Zielgruppe Väter/Eltern und LGBTIQ* im Fokus. Die Aufgabe konkretisiert sich in:

  • Beratung der Hochschule und der Hochschulleitung bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming (Gremienarbeit in Hochschulrat, Rektorat, Senat, Fakultäten, Personalräte u.v.m)
  • Beteiligung, Beratung und Mitbestimmungsrecht bei Berufungs-, Stellenbesetzungs- und Beförderungsverfahren (Beteiligung an Personalmaßnahmen und Kommissionsarbeit)
  • Beratungstätigkeit für Hochschulmitglieder zu Fragen der Gleichstellung
  • Leitung des Gleichstellungsbüros und von Gleichstellungsprojekten
  • Einwerbung von Mitteln zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter (Drittmittelakquise)
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie
  • Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe (Netzwerkarbeit, u.a. mit relevanten Akteur*innen im Bereich Chancengerechtigkeit, den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten, der Gleichstellungsbeauftragten des Universitätsklinikums u.v.m.)
  • landespolitische Arbeit (Beteiligung an der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (LaKof NRW) und der Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (BuKoF)